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Kommissionen
1. Kommission für Kleinkind- und Vorschulerziehung
(KKV)
2. Interkantonale Bildungspolitische Kommission (IBK)
3. Meldestelle für besondere Konfliktfälle
(MBK)
4. Arbeitsgruppe Finanzberatung (AGFB)
5. SCHULKREIS (Publikationsorgan der ARGE)
6. Pressestelle (PrAg)
7. Vermittlungsstelle
1. Kommission für Kleinkind- und Vorschulerziehung (KKV)
Aufgaben
1) nach aussen
Wahrnehmung, Durchdringung und Aufbereitung der laufenden bildungspolitischen
Reformprozesse des Vorschulbereichs in den verschiedenen Kantonen.
Engagement in breiter Öffentlichkeit für eine gesunde kindliche
Entwicklung und Zusammenarbeit mit den entsprechenden fachlichen und
staatlichen Organen (siehe ausführliche Beschreibung dieser Aktivitäten
im Mandatsauftrag).
2) nach innen
Unterstützung der Qualitätsentwicklung bestehender Einrichtungen
im Vorschulbereich.
Förderung und Entwicklung neuer pädagogischer Betreuungsinitiativen
im Kleinkind- und Vorschulbereich.
Verstärkte Zusammenarbeit der Kleinkind- und Vorschulbewegung
mit der Schulbewegung mittels intensiverem Informations- und Erfahrungsaustausch
durch die Mitarbeit in den folgenden Gremien:
Pädagogische Sektion am Goetheanum, Arbeitsgemeinschaft der Rudolf
Steiner Schulen (ARGE), nach Bedarf Interkantonale Bildungspolitische
Kommission (IBK), Arbeitsgruppe für Lehrerbildung an der Höheren
Fachschule für Anthroposophische Pädagogik (HFAP) sowie
SeminarleiterInnenkonferenz in der Schweiz, nach Bedarf Kollegien
der Rudolf Steiner Schulen, Regionale Konferenzen im Vorschulbereich.
Unterstützung und Koordination regionaler und überregionaler
bildungspolitischer Bestrebungen im Kleinkind- und Vorschulbereich.
Die Kommissionsleitung (Stellvertretung) leistet regelmässige
Zusammenarbeit und Kommunikation mit der folgenden ehrenamtlich arbeitenden
Mandatsgruppe, die von der Fachtagung für Kleinkind- und Vorschulerziehung
gewählt wird. Sie besteht aus:
Je eine Verantwortliche der verschiedenen Regional-Arbeitsgruppen
Verantwortliche Vertretung der Ausbildungsstätten im Vorschulbereich
Sekretariat
Vertretung des Kuratoriums der Internationalen Vereinigung der Waldorfkindergärten
Leitende von Projekten im Vorschulbereich
In der Mandatsgruppe wird über alle oben erwähnten Aktivitäten
informiert und ausgetauscht, Verantwortungen delegiert, Probleme dargestellt,
notwendige Projekte initiiert und Zielsetzungen besprochen.
Rechenschaft
Die Kommission erteilt einmal im Jahr in mündlicher und schriftlicher
Form Rechenschaft an die Delegierten der ARGE.
Ansprechperson
Bettina Mehrtens
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2. Interkantonale Bildungspolitische Kommission (IBK)
Aufgaben
1. Gesamt schweizerische Absprache und Koordination der bildungspolitischen
Arbeit durch ein Netz von Verantwortlichen in den Kantonen.
2. Wahrnehmung und Austausch der bildungspolitischen Entwicklung auf
kantonaler und gesamt schweizerischer Ebene.
3. Gemeinsame Entwicklung von Strategien/Initiativen für die
bildungspolitische Arbeit.
4. Vorbereitung von EDK-Verhandlungen.
5. Zusammenarbeit mit Privatschul-, Eltern-, Lehrerorganisationen.
6. Interne Kommunikation der bildungspolitischen Arbeit:
- Gewährleistung der Transparenz (Nachvollziehbarkeit für
Eltern und Lehrerkollegien)
- Förderung der Motivation unter Eltern und Lehrerkollegien für
die bildungspolitische Arbeit.
7. Gegenseitige Unterstützung in der Öffentlichkeitsarbeit,
Aktualisierung/Erweiterung des Argumentariums und
Schulung der Verhandlungsführung.
8. Die Mitglieder der IBK verpflichten sich zu einer verbindlichen
Zusammenarbeit (bei Abwesenheit sorgen sie für eine Vertretung).
Kompetenzen
1. Verbindliche Koordination der gesamt schweizerischen Anliegen und
gegenseitige Abstimmung der bildungspolitischen Arbeit in den Kantonen.
2. Entwickeln und Impulsieren von bildungspolitischen Initiativen.
3. Führung von Gesprächen mit der EDK.
Rechenschaft
Die IBK legt jährlich im Januar der Arbeitsgemeinschaft einen
Rechenschaftsbericht vor.
Ansprechpersonen
Roland Muff und Robert Thomas
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3. Meldestelle für besondere Konfliktfälle (MBK)
Aufgaben
Für besondere Konfliktfälle zwischen Lehrpersonen und Schüler/innen
im Zusammenhang mit körperlicher Gewalt, sozialer Diskriminierung
und Ausgrenzung sowie im Zusammenhang mit sexueller Belästigung
oder Missbrauchsproblematik hat die Arbeitsgemeinschaft der Rudolf
Steiner-Schulen in der Schweiz eine spezielle Fachstelle geschaffen.
Deren Aufgabe ist es, in Zusammenarbeit mit den einzelnen Schulen
Anzahl und Art solcher Fälle in allgemeiner, anonymisierter Form
zu erheben und zu einem Gesamtbild zu verdichten. Im Sinne der institutionellen
Selbstverantwortung soll das Gesamtbild primär die einzelne Schule,
subsidiär aber auch die Arbeitsgemeinschaft und ihre Organe zu
entsprechenden prophylaktischen Massnahmen auf diesem Feld anregen.
1. Grundlagen und Rechenschaft
Die Schule und die Fachstelle verpflichten sich, zur Erfüllung
dieser gemeinsamen Aufgabe auf Vertragsbasis partnerschaftlich zusammen
zu arbeiten.
Die Fachstelle legt der ARGE jährlich im November einen Bericht
vor und veröffentlicht denselben im «Schulkreis».
2. Erhebung und Weitermeldung der besonderen Konfliktfälle
Die Schule verpflichtet sich, Anzahl und Art der besonderen Konfliktfälle
gemäss den von der Fachstelle festgelegten Kriterien schulintern
systematisch zu sammeln und zu dokumentieren.
Sie leitet die entsprechenden Angaben in anonymisierter, allgemeiner
Form an die Fachstelle weiter.
Stichtag der Erhebung ist jeweils der 15. September und Abgabetermin
bei der Fachstelle der 30. September.
Die Schule nennt der Fachstelle das für Erhebung, Weiterleitung
und allfällige Rückfragen zuständige Organ.
Ansprechperson
Robert Thomas
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4. Arbeitsgruppe Finanzberatung (AGFB)
Aufgaben
Die AGFB ist ein Dienstleister für die Arbeitsgemeinschaft, für
die einzelnen Schulen und schulnahe Bereiche sowie für die Stiftung
zur Förderung der Rudolf Steiner Pädagogik in der Schweiz
(Stiftung), die Freie Gemeinschaftsbank BCL, die Gemeinschaftsstiftung
PUK und weitere Finanzpartner von RSS in der Schweiz. Diese Mandatsgruppe
erbringt folgende Dienstleistungen: Auswertung der jährlichen
Statistik der Stiftung zur Förderung der Rudolf Steiner Pädagogik
in der Schweiz; Ausarbeitung eines generellen Berichtes insbesondere
zur finanziellen Situation der Schulbewegung; Intervention nach Absprache
und Beratung im Auftragsverhältnis in einer einzelnen Schule.
Kompetenzen
Die AGFB hält periodisch mit allen Schulen und Institutionen
Kontakt. Bei Auffälligkeiten in einer Schule nimmt die AGFB mit
dieser Schule Kontakt auf und regt eine gemeinsame Analyse der Situation
an. Im Einvernehmen mit dieser Schule können Massnahmen beschlossen
werden. Falls ein Konsens zwischen Schule und AGFB nicht möglich
ist wird die Situation von der AGFB in der Arbeitsgemeinschaft vorgetragen.
Rechenschaft
Die AFBK legt der Arbeitsgemeinschaft jährlich einen Rechenschaftsbericht
vor.
Ansprechperson
Christian Ammon
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5. SCHULKREIS
Aufgaben
Aufgabe der ARGE ist es, das Mitteilungsblatt SCHULKREIS für
die Belange der Schweizer Schulbewegung heraus zu geben. Damit wird
eine Redaktionsgruppe betraut, welche durch die Mandatsgruppe SCHULKREIS
ernannt wird. Das Mitteilungsblatt erscheint 4x pro Jahr. Es soll
folgende Schwerpunkte behandeln: z.B. Forschungsbeiträge zur
Rudolf Steiner Pädagogik, zu Schulstrukturfragen, Finanzfragen,
zu Zusammenarbeitsformen zwischen Elternhaus und Schule, bildungspolitische
Aspekte, Einblick in die Umsetzung unserer Pädagogik bieten,
Projekte und Aktivitäten vorstellen, usw.
Kompetenzen
Die Mandatsgruppe legt mit der Redaktionsgruppe die Zielvorstellungen
fest. Die Redaktionsgruppe wird in Absprache mit der Mandatsgruppe
eingesetzt. Die Redaktionsgruppe ergänzt sich selbst. Sie ist
verantwortlich für das Erscheinen der Publikation.
Die ARGE, bzw. die Mandatsgruppe hat ein Publikations- aber auch ein
Rückweisungsrecht. Personen ausserhalb der Redaktionsgruppe haben
keinen Einfluss darauf, ob ein Beitrag publiziert werden soll oder
eben nicht. Beschwerden über Veröffentlichung, bzw. Nichtveröffentlichung
eines Beitrages müssen an die Redaktionsgruppe gerichtet werden.
Befriedigt die Antwort der Redaktionsgruppe nicht, kann die betreffende
Person an die Mandatsgruppe gelangen. Diese wird, bei Bedarf unter
Rücksprache mit der ARGE, endgültig entscheiden.
Rechenschaft
Die Mandatsgruppe legt der ARGE jährlich im Herbst einen Rechenschaftsbericht
vor.
Ansprechpersonen
Für die Mandatsgruppe: Christoph Mugglin
Für die Redaktionsgruppe: Robert Thomas
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6. Pressestelle (PrAg)
Aufgaben
Die PrAg ist von der Arbeitsgemeinschaft Rudolf Steiner Schulen in
der Schweiz mandatiert mit dem Auftrag, situativ zu handeln.
Kompetenzen
sie vertritt die Arbeitsgemeinschaft gegenüber den Medien
sie ist die Anlaufstelle für die Medien
sie unterstützt Schulen auf deren Wunsch in Medienfragen
sie beobachtet die Medienproduktion unter dem Aspekt «Korrekte
Berichterstattung», falls nötig wird sie aktiv
sie arbeitet eng zusammen mit der schweizerischen Medienstelle für
Anthroposophie.
Ansprechperson
Robert Thomas, Roland Muff
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7. Vermittlungsstelle
Aufgaben
Im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft nimmt der Beraterkreis die Aufgabe
einer Vermittlungsstelle für die Schulbewegung wahr.
Kompetenzen
Im Fall einer Anfrage durch eine Schule (Vorstand und/oder Kollegium)
bzgl. einer Konfliktslösungssuche werden die nötigen Informationen
vermittelt: Art der Beratung, Information über eine kollegiale
Beratung durch den Beraterkreis und Vermittlung von professionellen
Beraterinnen/Beratern.
Ansprechperson
Robert Thomas |
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